Beratung
Planung / Beleuchtungssanierung
Planung / Neubeleuchtungsanlagen
Realisierung Ihres Bauvorhabens
Contracting
Wir beraten Sie gerne und professionell!
- Eines der größten Stromsparpotentiale in einer Kommune liegt in der Sanierung bzw. Optimierung der Straßenbeleuchtung.
- Durchschnittlich 45 Prozent des gesamten Strombudgets werden für die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgegeben.
- Durch Optimierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen der Beleuchtungsanlagen können 40 bis 80 Prozent der Energiekosten und ein erheblicher Teil der Wartungskosten (Folgekosten) eingespart werden.
- Neben der Energieeinsparung wird auch die Verkehrssicherheit durch anheben, bzw. durch verbessern der Gleichmäßigkeit des Lichtniveaus für den ruhenden und fließenden Verkehr erhöht. Gesamtheitliche Planungen sind in Zukunft unerlässlich um stimmige Lösungen zu entwickeln.
- Nachdem die Budgetsituation in den Gemeinden meist sehr angespannt ist, muss es Ziel sein, die geplanten Maßnahmen, Großteils durch die Energieeinsparung zu finanzieren.
- Die Planungsphase beginnt mit der Vorortaufnahme und Bewertung des IST-Zustandes der Beleuchtungsinstallation in der Kommune.
- Dies umfasst Faktoren wie Feststellung der elektrotechnischen Sicherheit, Kabelanlage, Verteileranlagen, Leuchtentypen, Tragwerke und optische Beurteilung.
- Daraufhin wird zusammen mit den Verantwortlichen in der Gemeinde ein Maßnahmenplan ausgearbeitet und auf dieser Basis ein Beleuchtungskonzept erstellt.
- Nachdem das Konzept erstellt wurde, folgt der nächste Planungsschritt!
- Dazu werden herstellerunabhängig unterschiedliche Leuchtentypen ausgewählt, Referenzanlagen besichtig (oder wenn notwendig bemustert).
- Die Leuchtentypen werden von AKUN Lichttechnik „durchleuchtet“ und die Vor- und Nachteile für den geplanten Verwendungszweck professionell aufbereitet und den Verantwortlichen in der Gemeinde präsentiert.
- Aufgrund dieser Beurteilung können die Verantwortlichen in der Gemeinde eine auf Fakten fundierte Auswahl treffen.
Neuerrichtungen von Beleuchtungsanlagen nach Vorlage der gesetzlichen Normen (Elektrotechnikgesetz, StVO, EN 13201, ÖNORM 1051-1055).
Detailplanungen für:
- Konfliktzonenbeleuchtungen (Kreuzungen, Schutzwege, Querungshilfen)
- Sportstättenbeleuchtungen
- Gebäudeanstrahlungen
- Weihnachtsbeleuchtungen / Konzepte
- In diesem Schritt werden von AKUN Lichttechnik die Unterlagen, die eine Ausschreibung sowie eine Vergabe nach dem Bundesvergabegesetz ermöglichen, vorbereitet (Bestbieterausschreibung).
- Im Anschluss daran werden die möglichen Anbieter eingeladen und zusammen mit den Verantwortlichen in der Gemeinde beurteilt und ausgewählt.
- Jetzt steht einer erfolgreichen Umsetzung nichts mehr im Wege!
- Die Fördereinreichungen bei Bund und Ländern wird unterstützt bzw. durchgeführt
- Die Firma AKUN Lichttechnik legt mit der/den ausführenden Firma/Firmen Montagepläne (Zeitpläne) fest, führt Baubesprechungen, fungiert als Baukontrolle und führt – wenn gewünscht – auch die Rechnungskontrolle durch.
- Nach durchgeführter Installation erfolgt die Endabnahme des Projektes durch AKUN Lichttechnik. Dies umfasst unter anderem die Punkte Energieeinsparung, Beleuchtungsniveau, Elektrotechnik und Wartungsfreundlichkeit.
Die Firma AKUN Lichttechnik unterstüzt Sie beim Auswählen des richtigen Contracting-Partners (spezialisiertes Unternehmen). Contracting kann im Ausschreibeverfahren optional ausgeschrieben werden.
Vorteile:
- der Contractor verpflichtet sich eine Mindesteinsparung (Energie und Wartung) zu erzielen und übernimmt auch Haftungen,
- Kapital bleibt in der Gemeinde, die erzielten Einsparungen (Energie und Wartung) kommen nach Refinanzierung der Investionen der Gemeinde zu Gute.
- die Gemeinde hat den „Imagegewinn“ einer modernen Straßenbeleuchtung
- nützen sämtlicher Förderungsmöglichkeiten